Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis: Diese Wahl haben Sie als Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus einem Unternehmen tatsächlich selbst in der Hand. Doch die beiden Zeugnisarten unterscheiden sich fundamental, und die falsche Wahl kann Bewerbungen belasten. In diesem Beitrag erklären wir den Unterschied, die Rechtsgrundlage in § 109 GewO, und wann welches Zeugnis die richtige Entscheidung ist.
Die Rechtsgrundlage: § 109 GewO
Nach § 109 Abs. 1 GewO hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.1 Das Gesetz kennt dabei zwei Stufen:
- Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Das ist das einfache Zeugnis.
- Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken. Das ist das qualifizierte Zeugnis.
Die Wahl liegt also beim Arbeitnehmer, nicht beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer, der nur ein einfaches Zeugnis verlangt, nicht eigenmächtig ein qualifiziertes mit Bewertungen ausstellen, und umgekehrt darf er das qualifizierte Zeugnis nicht verweigern, wenn es verlangt wird. Alle Details zum Anspruch selbst, zu Fristen und zur Durchsetzung finden Sie im Beitrag Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Das einfache Arbeitszeugnis: Inhalt und Grenzen
Das einfache Zeugnis ist eine reine Tätigkeitsbescheinigung. Es enthält:
- Name und gegebenenfalls Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
- Die Position und eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten
Was es gerade nicht enthält: jede Form von Bewertung. Keine Zufriedenheitsformel, keine Aussage zur Arbeitsweise, kein Sozialverhalten, in der Regel auch keine ausführliche Schlussformel mit Dank und Bedauern. Auch das einfache Zeugnis muss allerdings wahr, klar formuliert und frei von versteckten Abwertungen sein; die Grundsätze des § 109 Abs. 2 GewO gelten für beide Zeugnisarten.2 Wie ein sauberes einfaches Zeugnis aussieht, zeigt unser Muster für ein einfaches Arbeitszeugnis.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis: Die Vollversion
Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich zur Tätigkeitsbeschreibung eine vollständige Beurteilung von Leistung und Verhalten. Der übliche Aufbau umfasst Einleitung, Werdegang, Aufgaben, Fachkompetenz, Arbeitsweise, Erfolge, die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, das Sozialverhalten und die Schlussformel. Die einzelnen Bausteine und passende Formulierungen erklären wir Schritt für Schritt in der Anleitung zum Arbeitszeugnis schreiben.
Die Bewertungen folgen der etablierten Zeugnissprache mit ihren Notenstufen von "stets zur vollsten Zufriedenheit" (Note 1) bis "hat sich bemüht" (Note 6). Wer ein qualifiziertes Zeugnis liest oder schreibt, sollte diese Codes kennen; unser Beitrag Zeugnissprache entschlüsselt liefert die komplette Übersetzungstabelle.
Der direkte Vergleich
| Kriterium | Einfaches Zeugnis | Qualifiziertes Zeugnis |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 109 Abs. 1 Satz 1 und 2 GewO | § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO (auf Verlangen) |
| Inhalt | Art und Dauer der Tätigkeit | Zusätzlich Leistung und Verhalten |
| Bewertung | Keine | Vollständige Benotung über Zeugnissprache |
| Umfang | Meist eine halbe Seite | Ein bis zwei Seiten |
| Üblich bei | Kurzen Aushilfstätigkeiten, Minijobs | Fast allen regulären Arbeitsverhältnissen |
| Wirkung in Bewerbungen | Bei längerer Beschäftigung ein Warnsignal | Standard, wird von Personalern erwartet |
Wann ist welches Zeugnis die richtige Wahl?
Das qualifizierte Zeugnis ist der Normalfall. Personaler erwarten bei jeder regulären Beschäftigung von mehr als wenigen Monaten ein qualifiziertes Zeugnis. Legt ein Bewerber für eine dreijährige Festanstellung nur ein einfaches Zeugnis vor, entsteht fast zwangsläufig der Verdacht, dass eine Bewertung so schlecht ausgefallen wäre, dass der Bewerber sie lieber weglässt. Das einfache Zeugnis schützt in solchen Fällen also nicht, es schadet.
Das einfache Zeugnis ist sinnvoll bei:
- Sehr kurzen Beschäftigungen (Probezeit-Austritt nach wenigen Wochen), in denen eine fundierte Bewertung kaum möglich ist
- Aushilfsjobs, Minijobs und Ferienbeschäftigungen ohne Bezug zur angestrebten Karriere
- Fällen, in denen absehbar eine schlechte Bewertung droht und das Arbeitsverhältnis für den weiteren Werdegang unbedeutend ist
Ein Wechsel ist übrigens möglich: Wer zunächst ein einfaches Zeugnis verlangt hat, kann grundsätzlich noch ein qualifiziertes nachfordern, solange der Anspruch nicht verwirkt ist. Umgekehrt gilt: Ist bereits ein qualifiziertes Zeugnis erteilt, kann der Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres verlangen, dass es nachträglich durch ein bewertungsfreies einfaches ersetzt wird.
Sonderfall Zwischenzeugnis
Neben einfachem und qualifiziertem Endzeugnis gibt es das Zwischenzeugnis: ein in der Regel qualifiziertes Zeugnis, das während des laufenden Arbeitsverhältnisses erteilt wird, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, vor einer Elternzeit oder bei einer Umstrukturierung. Es wird durchgehend im Präsens formuliert und entfaltet eine gewisse Bindungswirkung für das spätere Endzeugnis. Alle Anlässe, den Anspruch und Formulierungshinweise finden Sie im Beitrag Zwischenzeugnis: Anspruch, Anlässe und Formulierung, ein vollständiges Beispiel in unserem Zwischenzeugnis-Muster.
Häufige Fragen aus der Praxis
Kostet das qualifizierte Zeugnis den Arbeitgeber mehr Aufwand, und darf er deshalb ablehnen? Nein. Der Mehraufwand ist kein Ablehnungsgrund; das Verlangen des Arbeitnehmers genügt, und der Arbeitgeber muss die Beurteilung liefern.
Darf das qualifizierte Zeugnis auch negative Bewertungen enthalten? Ja, wenn sie wahr sind. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, aber es ist kein Anspruch auf eine gute Note. Eine schlechtere Bewertung als "befriedigend" muss der Arbeitgeber allerdings im Streitfall begründen können.3
Was gilt für Praktikanten und Auszubildende? Auszubildende erhalten ihr Zeugnis nach § 16 BBiG; auch dort gibt es die einfache und die qualifizierte Variante. Für Pflichtpraktika im Arbeitsverhältnis gilt § 109 GewO entsprechend.
Checkliste: So gehen Sie vor
- Verlangen Sie beim Ausscheiden ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, am besten schriftlich.
- Prüfen Sie das erhaltene Zeugnis auf Vollständigkeit aller Bausteine und auf die Notenstufen der Formulierungen. Wie das systematisch geht, zeigt der Beitrag Arbeitszeugnis Note berechnen, oder Sie nutzen direkt unsere Zeugnis-Analyse.
- Nur bei sehr kurzen oder karrierefernen Jobs: einfaches Zeugnis wählen und damit bewusst auf die Bewertung verzichten.
Fazit
Der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis liegt in der Bewertung: Das eine bescheinigt nur, dass Sie da waren, das andere sagt, wie gut Sie waren. Für Bewerbungen zählt fast immer das qualifizierte Zeugnis, und zwar eines mit stimmigen, wohlwollenden Formulierungen.
Egal ob einfach oder qualifiziert: Mit unserem Generator erstellen Sie beide Zeugnisarten in wenigen Minuten, rechtssicher aufgebaut und in korrekter Zeugnissprache. Jetzt Arbeitszeugnis erstellen. Und wenn Ihnen bereits ein qualifiziertes Zeugnis vorliegt, deckt unsere Zeugnis-Analyse auf, welche Note wirklich darin steckt.
Quellen
- 1§ 109 Gewerbeordnung, Zeugnis (gesetze-im-internet.de)
- 2Haufe, Arbeitszeugnis: Anspruch, Inhalt und Arten (haufe.de)
- 3BAG, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13 (Darlegungslast bei überdurchschnittlicher Note) (bundesarbeitsgericht.de)