Arbeitszeugnisse klingen auf den ersten Blick fast immer freundlich. Genau das ist das Problem: Weil Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet sind, ein Zeugnis wohlwollend zu formulieren, hat sich über Jahrzehnte eine eigene Sprache entwickelt, in der Kritik hinter positiv klingenden Floskeln versteckt wird. Wer diese Zeugnissprache nicht kennt, hält ein Zeugnis mit der Note 4 schnell für ein gutes Zeugnis. In diesem Beitrag entschlüsseln wir die wichtigsten Formulierungen, zeigen die Notenskala von "stets zur vollsten Zufriedenheit" bis "hat sich bemüht" und erklären, welche Auslassungen und versteckten Signale Sie kennen sollten.
Warum es eine Zeugnissprache überhaupt gibt
Nach § 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieses muss zwei Grundsätzen genügen, die in einem natürlichen Spannungsverhältnis stehen: Es muss wahr sein, darf also keine falschen Tatsachen enthalten, und es muss zugleich wohlwollend formuliert werden, damit es das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschwert. Offene Kritik ("Herr Müller arbeitete langsam und fehlerhaft") ist damit praktisch ausgeschlossen.
Die Lösung der Praxis: Kritik wird in Abstufungen positiver Formulierungen codiert. Ein erfahrener Personaler liest aus "zu unserer Zufriedenheit" sofort ein "ausreichend" heraus, während der Laie eine freundliche Aussage vermutet. Genau deshalb lohnt es sich, die Skala zu kennen, bevor Sie ein Zeugnis unterschreiben oder akzeptieren.
Die Notenskala: Von der Eins bis zur Fünf
Kern jeder Leistungsbeurteilung ist die sogenannte zusammenfassende Zufriedenheitsformel. Sie steht meist am Ende des Leistungsteils und entscheidet über die Gesamtnote. Die Abstufungen ergeben sich aus zwei Stellschrauben: dem Grad der Zufriedenheit ("vollste", "volle", ohne Zusatz) und der zeitlichen Konstanz ("stets", "jederzeit", "im Großen und Ganzen").
| Formulierung | Note | Bedeutung |
|---|---|---|
| "stets zur vollsten Zufriedenheit" | 1 (sehr gut) | Herausragende Leistung, dauerhaft auf höchstem Niveau |
| "stets zur vollen Zufriedenheit" | 2 (gut) | Gute, konstante Leistung über dem Durchschnitt |
| "zur vollen Zufriedenheit" oder "stets zu unserer Zufriedenheit" | 3 (befriedigend) | Solide Durchschnittsleistung |
| "zu unserer Zufriedenheit" | 4 (ausreichend) | Leistung mit deutlichen Schwächen |
| "im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" | 5 (mangelhaft) | Die Erwartungen wurden überwiegend nicht erfüllt |
| "hat sich bemüht, die Aufgaben zu erledigen" | 6 (ungenügend) | Bemühen ja, Erfolg nein: eine der schärfsten Abwertungen |
Merken Sie sich die Faustregel: Je mehr Superlative und je mehr zeitliche Konstanz ("stets", "jederzeit", "zu jeder Zeit"), desto besser die Note. Fehlt das "stets", rutscht die Bewertung sofort mindestens eine Stufe nach unten. Wie Sie aus den einzelnen Bausteinen systematisch eine Gesamtnote ableiten, zeigen wir Schritt für Schritt im Beitrag Arbeitszeugnis Note berechnen.
Typische Geheimcodes und ihre wahre Bedeutung
Neben der Zufriedenheitsformel gibt es eine Reihe klassischer Codes, die harmlos klingen, aber unter Personalern eine feste Nebenbedeutung haben:
- "Er war stets bemüht": Das Bemühen wird gelobt, das Ergebnis nicht. Übersetzung: Er hat es versucht und ist gescheitert.
- "Sie zeigte Verständnis für die Arbeit": Verstanden ja, umgesetzt nein. Eine deutliche Abwertung der Fachleistung.
- "Er trug durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei": Klassischer Hinweis auf übermäßigen Alkoholkonsum oder viel Small Talk statt Arbeit.
- "Sie galt im Kollegenkreis als tolerante Mitarbeiterin": Kann andeuten, dass sie bei Vorgesetzten aneckte oder als schwierig galt.
- "Er setzte sich im Rahmen seiner Fähigkeiten ein": Die Fähigkeiten waren begrenzt.
- "Alle Aufgaben wurden ordnungsgemäß erledigt": Dienst nach Vorschrift, keinerlei Eigeninitiative.
- "Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen": Nett, aber fachlich blass. Wenn nur das Zwischenmenschliche gelobt wird, fehlt das Lob für die Leistung.
Wichtig: Bewusst zweideutige oder versteckte negative Codes sind rechtlich unzulässig. Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine Merkmale enthalten, die den Arbeitnehmer heimlich abwerten. In der Praxis kommen solche Formulierungen trotzdem vor, teils aus Unwissen des Ausstellers, teils mit Absicht. Wer sie erkennt, kann eine Korrektur verlangen.
Auslassungen: Was fehlt, spricht Bände
Die Zeugnissprache arbeitet nicht nur mit Formulierungen, sondern auch mit dem sogenannten beredten Schweigen. Ein qualifiziertes Zeugnis folgt einem festen Aufbau, den Sie in unserer Anleitung zum Arbeitszeugnis schreiben im Detail finden. Fehlt ein üblicher Baustein komplett, werten Personaler das als Signal:
- Fehlende Ehrlichkeit bei Vertrauenspositionen: Wird bei einer Buchhalterin oder einem Kassierer die Ehrlichkeit nicht erwähnt, liegt der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten nahe.
- Fehlendes Verhalten gegenüber Vorgesetzten: Deutet auf Konflikte mit der Führungsebene hin.
- Fehlende Schlussformel: Kein Dank, kein Bedauern, keine Zukunftswünsche: ein deutliches Zeichen, dass man im Streit auseinandergegangen ist. Mehr dazu im Beitrag zur Schlussformel im Arbeitszeugnis.
- Fehlende Erfolge oder Beispiele: Ein Zeugnis, das nur Aufgaben aufzählt, ohne ein einziges Ergebnis zu nennen, wirkt wie eine Pflichtübung.
Reihenfolge-Signale: Die Rangordnung im Satz
Auch die Reihenfolge von Aufzählungen trägt Bedeutung. Grundregel: Das Wichtigste steht zuerst.
- Verhalten: Die übliche Reihenfolge lautet "Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden". Werden die Kollegen vor den Vorgesetzten genannt, lesen Personaler daraus, dass es mit den Vorgesetzten Probleme gab.
- Aufgaben: Steht eine Randtätigkeit an erster Stelle der Aufgabenbeschreibung, wirkt die eigentliche Kernaufgabe abgewertet.
- Leistungsmerkmale: Wer zuerst mit Pünktlichkeit und Ordnung gelobt wird, bevor die Fachkompetenz erwähnt wird, bekommt ein Understatement serviert. Sekundärtugenden zuerst zu nennen gilt als Abwertung.
So prüfen Sie Ihr eigenes Zeugnis
Gehen Sie systematisch vor: Suchen Sie zuerst die zusammenfassende Zufriedenheitsformel und ordnen Sie sie der Tabelle oben zu. Prüfen Sie dann die Verhaltensbeurteilung (steht "stets einwandfrei" oder nur "einwandfrei"?), die Schlussformel und die Vollständigkeit der Bausteine. Achten Sie auf Reihenfolgen und auf alles, was fehlt. Vergleichen Sie Ihr Zeugnis außerdem mit sauber formulierten Vorlagen, etwa unserem Muster für eine Bürokauffrau oder dem Muster für einen Elektriker.
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihr Zeugnis wirklich einzuordnen ist, können Sie es auch professionell auswerten lassen: Unsere Zeugnis-Analyse zerlegt Ihr Zeugnis Satz für Satz, benennt die Note jedes Bausteins und deckt versteckte Abwertungen auf.
Fazit: Wer den Code kennt, verhandelt besser
Zeugnissprache ist kein Hexenwerk, sondern ein erlernbares System aus Abstufungen, Auslassungen und Reihenfolgen. Da Sie nach den Grundsätzen der Rechtsprechung Anspruch auf ein wahres und zugleich wohlwollendes Zeugnis haben, müssen Sie schlechte Codes nicht einfach hinnehmen. Welche Rechte Ihnen dabei genau zustehen, lesen Sie im Beitrag zum Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
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