Der erstellte Text ist ein vollständiger, korrekt formulierter Zeugnisentwurf. Wirksam wird das Zeugnis, sobald es auf dem Geschäftspapier des Arbeitgebers ausgedruckt und von einer vertretungsberechtigten Person (Geschäftsführung oder Personalleitung) unterschrieben wird. Die Grundlage ist § 109 der Gewerbeordnung (GewO).
Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein. Deshalb hat sich eine codierte Sprache entwickelt: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" entspricht der Note sehr gut, "zu unserer Zufriedenheit" nur noch einem ausreichend. Sie wählen bei uns einfach Schulnoten, und wir übersetzen sie in die passenden Formulierungen.
Ein einfaches Zeugnis bestätigt nur Art und Dauer der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, wenn sie es verlangen (§ 109 GewO). In der Praxis wird fast immer das qualifizierte Zeugnis erwartet.
Ja, das ist gängige Praxis. Viele Arbeitgeber bitten ausscheidende Mitarbeiter sogar aktiv darum, einen Entwurf mitzubringen. Sie erstellen Ihr Zeugnis so, wie es Ihre Leistung verdient, und legen es Ihrem Arbeitgeber zur Prüfung und Unterschrift vor.
Ein Zwischenzeugnis wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt, etwa bei einem Wechsel des Vorgesetzten, bei Umstrukturierungen, vor der Elternzeit oder für Bewerbungen. Es ist im Präsens formuliert und enthält keine Schlussformel mit Bedauern über das Ausscheiden.
Ja. Sie erhalten das Zeugnis auch als Word-Datei, die Sie frei bearbeiten können. Namen, einzelne Formulierungen oder die Aufgabenliste lassen sich so jederzeit anpassen, bevor das Zeugnis gedruckt und unterschrieben wird.
Nein. Unser Service erstellt Zeugnisentwürfe als Formulierungshilfe. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, etwa wenn ein Zeugnis vor Gericht angefochten werden soll, empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
"Ich stelle vielleicht ein Zeugnis pro Jahr aus und wusste nie, wie man das richtig formuliert. Fragen beantwortet, Zeugnis fertig, auf Firmenpapier gedruckt. Passt."
Thomas K., Elektromeister
"Wir haben kein HR-Tool für Zeugnisse. Das hier spart mir pro Zeugnis locker eine Stunde, und die Zeugnissprache stimmt."
Sabine M., Personalverantwortliche
"Mein Chef meinte, ich soll selbst einen Entwurf mitbringen. Der Entwurf wurde fast unverändert unterschrieben."
Daniel R.
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Nach § 109 GewO
Dieser Service erstellt Arbeitszeugnis-Entwürfe als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Das Zeugnis wird erst durch Ausdruck auf Geschäftspapier und Unterschrift des Arbeitgebers wirksam (§ 109 GewO). Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.