Zeugnis-Analyse

Arbeitszeugnis prüfen: Was steht wirklich in Ihrem Zeugnis?

Arbeitszeugnisse sind in einer Geheimsprache geschrieben. Hinter wohlwollend klingenden Formulierungen verstecken sich Schulnoten von 1 bis 5. Fügen Sie Ihr Zeugnis unten ein und erfahren Sie sofort, wie es wirklich bewertet ist.

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So funktioniert die Zeugnissprache

Arbeitgeber müssen ein Zeugnis wohlwollend formulieren. Kritik wird deshalb nicht offen ausgesprochen, sondern in scheinbar positive Standardformulierungen verpackt. Entscheidend ist vor allem die Zufriedenheitsformel:

Formulierung Bedeutung
"stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" Note 1 (sehr gut)
"stets zu unserer vollen Zufriedenheit" Note 2 (gut)
"zu unserer vollen Zufriedenheit" Note 3 (befriedigend)
"zu unserer Zufriedenheit" Note 4 (ausreichend)
"im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" Note 5 (mangelhaft)

Auch andere Passagen enthalten versteckte Signale: Was fehlt (etwa die Dankes- und Bedauernsformel), was auffällig betont wird ("Er war stets pünktlich") und die Reihenfolge der bewerteten Bereiche. Unsere Analyse geht das gesamte Zeugnis Satz für Satz durch.

Zeugnis jetzt prüfen lassen

Fügen Sie Ihr vollständiges Arbeitszeugnis ein. Sie erhalten sofort eine kostenlose Teil-Analyse (Gesamtnote und auffälligste Formulierung). Die vollständige Analyse mit allen Formulierungen, Bedeutungen und Handlungsempfehlungen erhalten Sie für einmalig 9,99 €.

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Die Teil-Analyse ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie die vollständige Auswertung freischalten möchten, fallen 9,99 € an.

Häufige Fragen zur Zeugnisprüfung

Warum ist die Zeugnissprache so verschlüsselt?

Nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, das dem beruflichen Fortkommen nicht unnötig im Weg steht. Gleichzeitig muss das Zeugnis wahr sein. Aus diesem Spannungsfeld hat sich eine Codesprache entwickelt: Kritik wird nicht offen formuliert, sondern durch Abstufungen, Auslassungen und scheinbar harmlose Nebensätze ausgedrückt. Wer die Codes nicht kennt, hält ein Zeugnis mit Note 4 leicht für ein gutes Zeugnis.

Welche Notenstufen gibt es im Arbeitszeugnis?

Die Bewertung folgt dem Schulnotensystem von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft). Die Note ergibt sich vor allem aus der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung, der sogenannten Zufriedenheitsformel. Zusätzlich zählen die Bewertung des Sozialverhaltens ("Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei"), die Vollständigkeit des Zeugnisses und die Schlussformel mit Dank, Bedauern und Zukunftswünschen. Fehlt eine dieser Komponenten, ist das häufig ein bewusstes Signal an den nächsten Arbeitgeber.

Habe ich Anspruch auf ein gutes Zeugnis?

Sie haben nach § 109 GewO Anspruch auf ein schriftliches, klar formuliertes und wohlwollendes Zeugnis. Geheimzeichen und versteckte negative Botschaften sind ausdrücklich unzulässig. Die Rechtsprechung geht in der Regel von einer durchschnittlichen Bewertung (Note 3) als Ausgangspunkt aus. Wer eine bessere Bewertung möchte, muss sie darlegen können; wer schlechter als befriedigend bewertet wird, kann vom Arbeitgeber eine Begründung verlangen. Eine Korrektur des Zeugnisses lässt sich oft schon mit einem konkreten Änderungswunsch erreichen, notfalls vor dem Arbeitsgericht.

Was prüft die Analyse genau?

Die Analyse geht Ihr Zeugnis Satz für Satz durch: Zufriedenheitsformel, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, Aufgabenbeschreibung, Reihenfolge der genannten Personengruppen, Schlussformel und auffällige Auslassungen. Sie erhalten die Gesamtnote, eine Übersetzung der kritischen Formulierungen in Klartext und konkrete Hinweise, welche Passagen Sie beim Arbeitgeber beanstanden sollten.

Was kostet die Zeugnisprüfung?

Die Teil-Analyse mit Gesamtnote und der auffälligsten Formulierung ist kostenlos. Die vollständige Auswertung mit allen Formulierungen, deren Bedeutung und Handlungsempfehlungen kostet einmalig 9,99 €. Es entsteht kein Abo und keine versteckte Folgekosten.

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Dieser Service erstellt Arbeitszeugnis-Entwürfe als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Das Zeugnis wird erst durch Ausdruck auf Geschäftspapier und Unterschrift des Arbeitgebers wirksam (§ 109 GewO). Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.