Viele Arbeitnehmer bekommen ihr Zeugnis nicht automatisch, sondern müssen es aktiv anfordern. Wer zu lange wartet, riskiert im schlimmsten Fall, dass der Anspruch verwirkt. Dieser Beitrag erklärt, wann und wie Sie ein Arbeitszeugnis anfordern, welche Fristen gelten, bis wann der Anspruch verjährt und wie ein Musterschreiben aussieht.
Wer hat Anspruch, und worauf?
Nach § 109 der Gewerbeordnung hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.1 Sie können dabei zwischen einem einfachen Zeugnis (nur Art und Dauer der Tätigkeit) und einem qualifizierten Zeugnis (mit Bewertung von Leistung und Verhalten) wählen. In der Praxis fordert fast jeder das qualifizierte Zeugnis an, weil nur dieses für spätere Bewerbungen aussagekräftig ist. Den Unterschied erklären wir im Beitrag Qualifiziertes oder einfaches Arbeitszeugnis.
Wichtig: Das Zeugnis ist eine sogenannte Holschuld. Der Arbeitgeber muss es also nicht von sich aus zuschicken, Sie müssen es verlangen. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail genügt, aus Beweisgründen ist die Schriftform aber empfehlenswert.
Fristen: Wann Sie anfordern sollten
Fordern Sie das Zeugnis möglichst frühzeitig an, idealerweise sofort nach Erhalt der Kündigung oder zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Für die Ausstellung selbst gilt: Der Arbeitgeber muss innerhalb angemessener Zeit reagieren, in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen.2
| Frist | Bedeutung |
|---|---|
| 2 bis 3 Wochen | Übliche Zeit, die der Arbeitgeber zur Ausstellung nach Aufforderung hat |
| ca. 12 Monate | Nach dieser Zeit kann der Anspruch verwirken, wenn Sie ihn nicht geltend machen (§ 242 BGB) |
| 3 Jahre | Gesetzliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand |
Achtung bei Ausschlussfristen: Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Klauseln, nach denen Ansprüche schon nach wenigen Monaten verfallen. Diese können auch den Zeugnisanspruch betreffen und laufen deutlich vor der gesetzlichen Verjährung ab.3 Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag und warten Sie im Zweifel nicht.
Verjährung und Verwirkung im Detail
Der Zeugnisanspruch verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren.4 Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete. Endet Ihr Job also im März 2026, läuft die Verjährung bis zum 31.12.2029. Unabhängig davon kann der Anspruch aber schon früher verwirken: Wer über Monate untätig bleibt und beim Arbeitgeber den Eindruck erweckt, kein Zeugnis mehr zu wollen, verliert das Recht unter Umständen bereits nach rund einem Jahr. Fordern Sie das Zeugnis also zügig an, auch damit sich Ihre Vorgesetzten noch an Ihre Leistungen erinnern.
Musterschreiben: Arbeitszeugnis anfordern
So könnte Ihre Aufforderung aussehen. Passen Sie die Angaben in Klammern an:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arbeitsverhältnis bei der [Firma] endet zum [Datum]. Hiermit bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das sich auch auf meine Leistung und mein Verhalten erstreckt.
Bitte stellen Sie mir das Zeugnis bis spätestens [Datum, ca. drei Wochen] zu. Für die zügige Bearbeitung bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Wird das Zeugnis trotz Aufforderung nicht ausgestellt, können Sie es notfalls per Klage vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Bei einem inhaltlich falschen oder zu schlechten Zeugnis haben Sie zudem einen Anspruch auf Berichtigung. Wie dieser durchzusetzen ist, lesen Sie im Beitrag zum Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Zwischenzeugnis: anfordern im laufenden Job
Auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können Sie in bestimmten Fällen ein Zeugnis anfordern, das sogenannte Zwischenzeugnis, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel oder einer internen Bewerbung. Wann genau ein Anspruch besteht, erklären wir im Beitrag zum Zwischenzeugnis.
Zeugnis prüfen lassen, bevor Sie es akzeptieren
Sobald Sie Ihr Zeugnis erhalten haben, sollten Sie es nicht ungeprüft ablegen. Zeugnisse enthalten häufig versteckte Abwertungen oder fehlende Pflichtbestandteile. Unsere Zeugnis-Analyse deckt in Minuten auf, welche Note wirklich in Ihrem Zeugnis steckt, und sagt Ihnen, ob sich eine Berichtigung lohnt. Möchten Sie ein eigenes Zeugnis erstellen, hilft Ihnen unser Arbeitszeugnis-Generator.
Fazit
Fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis schriftlich und frühzeitig an. Der Anspruch verjährt zwar erst nach drei Jahren, kann aber schon nach rund zwölf Monaten verwirken, und tarifliche Ausschlussfristen greifen oft noch früher. Wer zügig anfordert und das Ergebnis prüft, sichert sich das Zeugnis, das ihm zusteht.
Quellen
- 1§ 109 Gewerbeordnung, Zeugnis (gesetze-im-internet.de)
- 2von Rüden Rechtsanwälte, Arbeitszeugnis: Fristen (rueden.de)
- 3Haufe, Arbeitszeugnis: Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen (haufe.de)
- 4§ 195 BGB, Regelmäßige Verjährungsfrist (gesetze-im-internet.de)